Expertenanhörung zum Verbandsklagerecht
Breite Ablehnung bei Experten – Rot Grün dafür

Düsseldorf. Obwohl eine breite Mehrheit der Experten bei der Anhörung im Düsseldorfer Landtag den Gesetzentwurf des grünen Landwirtschaftsministers Johannes Remmel zum Verbandsklagerecht abgelehnt hat, bleiben die Fraktionen von SPD und Grünen uneinsichtig.
Vertreter beider Fraktionen verteidigten den Entwurf und wollen ihm zustimmen.

Die Landesvorsitzende des CDU-Agrarausschusses, Christina Schulze Föcking MdL, nahm als Mitglied im Landwirtschaftsausschuss an der Anhörung teil.

Sie fühlt sich durch das ablehnende Votum der breiten Mehrheit der Experten aus der Landwirtschaft und der Forschung bestätigt.

Ihrer Auffassung nach ist der Gesetzentwurf als überflüssig und unpraktikabel abzulehnen. Er diene dem zusätzlichen Tierschutz in keinster Weiser, sondern wird im Ergebnis dazu führen, dass Erweiterungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Tierhaltungsanlagen von landwirtschaftlichen Laien verzögert oder sogar verhindert werden können. Zudem hätten namhafte Juristen erhebliche Zweifel, ob das Land überhaupt die Gesetzgebungskompetenz zur Einführung eines Verbandsklagerechtes habe.
Darüber hinaus ginge es nicht an, dass klagende Tierschutzverbände im Zuge des Klageverfahrens Einblick in sensible betriebswirtschaftliche Daten des landwirtschaftlichen Unternehmens erhalten.

Die Pressemeldungen von SPD und Grünen im Anschluss an die Anhörung ließen erkennen, dass beide Fraktionen die Umsetzung des Gesetzentwurfes unverändert anstrebten.

Schulze Föcking: „Wenn der Sprecher der Grünen allen Ernstes äußert, dass niemand, der sich beim Tierschutz an Recht und Gesetz hält, etwas gegen ein Verbandsklagerecht haben kann, dann zeigt das ein merkwürdiges Rechtsverständnis.
Denn er erweckt damit den falschen und unzutreffenden Eindruck, es gäbe heute keine Instanz, die das Tierwohl und die Tiergesundheit überwacht. Wir verfügen in NRW aber bereits heute über ein ausgebautes engmaschiges und international vorbildliches Überwachungssystem mit gut ausgebildeten Veterinären. Diese betätigten sich als engagierte Sachwalter der Tiere.

Auch der Sprecher der SPD nutzt eine Argumentation, die den Praktiker verwundert. So soll das Gesetz, nach Ansicht der SPD, die Behörde zwingen, im Tierschutzbereich rechtlich sauber und einwandfrei zu arbeiten. Es wird also unterstellt, dies sei bislang nicht der Fall. Das ist eine schwere Beschuldigung an alle Amtsveterinäre, die fern jeder Realität ist und jedweden Beweis schuldig bleibt.
Mit uns als CDU ist dieses Gesetz nicht zu machen!“

01.12.11

 

 
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